| Arbeitsmarkt |
Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können vom Personenfreizügigkeitsabkommen profitieren. Sie müssen sich lediglich in den ersten Tagen nach ihrer Einreise in die Schweiz anmelden und bekommen umgehend eine Bewilligung. Für Spezialisten aus nicht EU-/EFTA-Staaten wird eine beschränkte Anzahl Bewilligungen erteilt. Die Bewilligung ist vor der Einreise zu beantragen. Für befristete Beschäftigungen über eine Agentur (Personalverleih), werden derzeit keine Bewilligung erteilt. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben müssen alle Arbeitskräfte zwingend in einem Anstellungsverhältnis bei einer Agentur (z.B. Human Capital AG) mit einer Bewilligung zum Personalverleih sein. Weiterführender Link: |